AGB
Vermieterin
HighLiving GmbH
Tschingeleystrasse 10
3800 Interlaken
1. Check-in / Check-out
Der Check-in ist bei allen Apartments ab 16:00 Uhr am Anreisetag möglich. Der Check-out muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen.
Eine Überschreitung der Abreisezeit um mehr als eine Stunde führt zur Berechnung einer weiteren Übernachtung. Abweichende An- und Abreisezeiten können mit der Vermieterin individuell vereinbart werden. Erscheint der Mieter am Anreisetag bis 24:00 Uhr nicht und erfolgt keine Benachrichtigung, gilt der Vertrag nach 48 Stunden als storniert. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. In diesem Fall kann die Vermieterin über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete bei verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden
Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich, bedürfen jedoch der schriftlichen Bestätigung durch die Vermieterin.
3. Bezahlung
Der Mietvertrag erlangt seine Gültigkeit mit dem Zahlungseingang auf dem Konto der Vermieterin.
4. Stornierungsbedingungen
-
Volle Rückerstattung bei Stornierung mindestens 14 Tage vor dem Check-in-Datum.
- 50 % Rückerstattung bei Stornierung mindestens 7 Tage vor dem Check-in-Datum.
- Keine Rückerstattung bei Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem Check-in-Datum.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt einschliesslich Inventar und Aussenanlagen pfleglich zu behandeln. Treten während des Aufenthalts Schäden am Objekt oder Inventar auf, sind diese unverzüglich der Vermieterin zu melden. Der Mieter haftet für alle durch ihn verursachten Schäden. Bei der Ankunft festgestellte Mängel oder Schäden sind sofort zu melden, andernfalls kann der Mieter für diese haftbar gemacht werden. Zur Behebung gemeldeter Mängel ist der Vermieterin eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende oder nach dem Aufenthalt eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Am Abreisetag sind persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ordnungsgemäss zu entsorgen, und das Geschirr sauber abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
6. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin. Bei nicht genehmigter Tierhaltung ist die Vermieterin berechtigt, eine Reinigungspauschale von CHF 120 in Rechnung zu stellen. Der Mieter haftet für alle durch Tiere verursachten Schäden.
7. Rauchen
In sämtlichen Innenräumen des Mietobjekts gilt striktes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung ist die Vermieterin berechtigt, die Kosten für eine Sonderreinigung vollumgänglich dem Mieter in Rechnung zu stellen.
8. Veranstaltungen und Belegung
Das Mietobjekt ist ausschliesslich zur privaten Nutzung durch die im Mietvertrag genannte Personenzahl bestimmt. Die Durchführung von Veranstaltungen, Feiern oder sonstigen Anlässen mit Personen, die über die vereinbarte Belegungszahl hinausgehen, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Vermieterin untersagt. Bei Verstoss ist die Vermieterin berechtigt, das Mietverhältnis fristlos aufzulösen und eine Konventionalstrafe von CHF 600 zu verlangen.
9. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Mietverhältnisses personenbezogene Daten gespeichert, geändert und gelöscht werden dürfen, soweit dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.
10. Haftung
Die Beschreibung des Mietobjekts wurde nach bestem Wissen erstellt. Für Einflüsse durch höhere Gewalt, landesübliche Strom- oder Wasserausfälle, Unwetter oder andere unvorhersehbare Umstände (z. B. behördliche Anordnungen, plötzliche Baustellen, naturbedingte Beeinträchtigungen) wird keine Haftung übernommen. Der Vermieterin liegt es am Herzen, bei der Behebung auftretender Probleme nach Möglichkeit zu unterstützen.
11. Schlussbestimmungen
Fotos und Texte auf der Website oder in Werbematerialien dienen der realistischen Beschreibung des Mietobjekts. Eine vollständige Übereinstimmung kann nicht garantiert werden. Die Vermieterin behält sich gleichwertige Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Es gilt Schweizer Recht.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Thun.

